AGB

Der teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert (Tierhalter-Haftpflichtversicherung) und gültig gegen Tollwut geimpft sein.

Er muss, nach bestem Wissen, frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten sein.

Der Hundehalter informiert die Trainerin vor Kursbeginn über eventuelle Krankheiten, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Ängstlichkeit, Aggressivität) des Hundes.

Haftung:

Ich hafte uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie für alle weiteren Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder Arglist beruhen.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, hafte ich, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von so genannten Kardinalpflichten betrifft. Das sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf die Schadenshöhe begrenzt, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar ist.
Im übrigen ist meine Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner Erfüllungsgehilfen.

Die Teilnahme am Training geschieht auf eigene Gefahr.

Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die durch Dritte herbeigeführt werden. Der Hundehalter haftet selbst für Sach- und Personenschäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

Die Trainingsvorschläge und Anweisungen sind unverbindlich und für die Folgen der Ausführung haftet der Hundehalter selbst.

Stornobedingungen:

Bei Stornierung einer Veranstaltung durch die Trainerin wird die Veranstaltung entweder nachgeholt oder eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet.

Bei Absagen durch den Teilnehmer werden die Kursgebühren ab 7 Tagen vor Kursbeginn zu 50 % und ab 48 Stunden vor Kursbeginn komplett berechnet. Bei frühzeitigeren Absagen oder wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden kann, entstehen keine Kosten.